Über GesReg/NAREG

Das Gesundheitsberuferegister GesReg und das Nationale Register der Gesundheitsberufe NAREG sind aktive, personenbasierte Register der nichtuniversitären Gesundheitsberufe.

Das GesReg enthält Daten zu Gesundheitsfachpersonen mit folgenden Abschlüssen: 

  • Pflegefachfrau HF / Pflegefachmann HF
  • Bachelor of Science in Pflege
  • Bachelor of Science in Physiotherapie
  • Bachelor of Science in Ergotherapie
  • Bachelor of Science in Hebamme
  • Bachelor of Science in Ernährung und Diätetik
  • Bachelor of Science in Optometrie
  • Master of Science in Osteopathie
  • Inhaber anerkannter ausländischer Abschlüsse und 90-Tage-Dienstleistungserbringerinnen und-erbringern in den oben genannten Berufen.

Personen, welche ein Diplom in einem der im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) geregelten Berufe (Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Physiotherapeutin und Physiotherapeut, Ergotherapeutin und Ergotherapeut, Hebamme, Ernährungsberaterin und Ernährungsberater, Optometristin und Optometrist, Osteopathin und Osteopath) gemäss früherem Recht erlangt haben (bspw. Krankenschwester / Krankenpfleger für allgemeine Krankenpflege AKP), sind im NAREG erfasst und werden bei Erhalt einer Bewilligung zur Ausübung des Berufs in eigener fachlicher Verantwortung ins GesReg übertragen.

Das NAREG enthält Daten zu Gesundheitsfachpersonen mit folgenden Abschlüssen:

  • Osteopathin und Osteopath mit interkantonalem Diplom GDK
  • Logopädin EDK / Logopäde EDK
  • Master of Science FH in Ergotherapie
  • Master of Science FH in Hebamme
  • Master of Science FH in Physiotherapie
  • Master of Science FH in Pflege /Master of Science in Nursing
  • Master of Science FH in Ernährung und Diätetik
  • Augenoptikerin und Augenoptiker HFP
  • Naturheilpraktikerin / Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom
  • Aktivierungsfachfrau / Aktivierungsfachmann HF
  • Biomedizinische Analytikerin / biomedizinischer Analytiker HF
  • Dentalhygienikerin / Deantalhygieniker HF
  • Drogistin / Drogist HF
  • Fachfrau / Fachmann für medizinisch-technische Radiologie HF
  • Bachelor of Science en technique en radiologie médicale
  • Fachfrau / Fachmann Operationstechnik HF
  • Orthoptistin / Orthoptist HF
  • Podologin / Podologe HF
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter HF
  • Augenoptikerin / Augenoptiker EFZ mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung
  • Podologin / Podologe EFZ mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung
  • Medizinische Masseurin / medizinischer Masseur mit eidg. Fachausweis

Personen mit einem Abschluss in Logopädie, Augenoptik, Optometrie sowie Drogistinnen und Drogisten werden im Gegensatz zu den restlichen Abschlüssen erst seit dem 1. Januar 2015 registriert.  

Falls eine Person im GesReg / NAREG nicht auffindbar ist, wenden Sie sich bitte an gesreg@redcross.ch oder nareg@redcross.ch

Warum zwei Gesundheitsberuferegister GesReg / NAREG?

Das GesReg basiert auf dem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG), das NAREG auf der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (IKV). Um für die Öffentlichkeit und die weiteren Nutzerinnen und Nutzer der Register eine möglichst benutzerfreundliche Lösung anzubieten, werden das GesReg und das NAREG in derselben Applikation geführt.

Was ist der Zweck des GesReg und des NAREG?

Das GesReg und das NAREG dienen dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information in- und ausländischer Stellen, der Qualitätssicherung sowie statistischen Zwecken. Sie dienen ausserdem der Vereinfachung der für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligungen notwendigen Abläufe.

Welche Daten enthalten das GesReg und das NAREG?

Für die Öffentlichkeit sind folgende Daten sichtbar:

  • Name(n) und Vorname(n), frühere Namen, Jahrgang, Geschlecht, Nationalität(en)
  • Global Location Number (GLN) und Unternehmensidentifikationsnummer (UID)
  • Beruf, Ausbildungsabschluss, Land und Datum der Diplomerteilung, Registriernummer, bei Anerkennungen von ausländischen Ausbildungsabschlüssen das Anerkennungsdatum sowie Daten zur Meldung bei 90-Tage-Dienstleistungserbringerinnen und-erbringern
  • Daten zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung und Adressdaten

Weitere Personen- und Diplomdaten wie beispielsweise das Geburtsdatum sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Jede registrierte Gesundheitsfachperson hat das Recht, einen vollständigen Auszug ihrer Daten zu erhalten.

Daten zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen werden ebenfalls im GesReg und im NAREG eingetragen, sind jedoch für die Öffentlichkeit ebenfalls nicht ersichtlich. Strafrechtliche Massnahmen werden hingegen nicht im GesReg oder im NAREG, sondern gemäss den gesetzlichen Bestimmungen im Schweizerischen Strafregister erfasst.

Wo bestehen Lücken?

  1. Verschiedene Berufe (Drogistinnen und Drogisten, Logopädinnen und Logopäden, Optometristinnen und Optometristen und Augenoptikerinnen und Augenoptiker) werden erst seit 2015 registriert. Aus diesem Grund sind Personen, die ihren Ausbildungsabschluss vor dem 1. Januar 2015 erlangt haben und über keine Berufsausübungsbewilligung verfügen, nicht in diesen Registern erfasst.
  2. Personen, die sich gemäss dem Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (BGMD) gemeldet haben und ihren Beruf in der Schweiz ohne Bewilligung während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in eigener fachlicher Verantwortung ausüben dürfen (90-Tage-Dienstleistungserbringerinnen und-erbringer) werden seit dem 1. Januar 2015 erfasst.

Wer trägt die Daten ein?

Das Schweizerische Rote Kreuz SRK führt das GesReg im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und das NAREG im Auftrag der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).

Das SRK nimmt die Registrierung der Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort etc.) sowie der Diplomdaten (Beruf, Ausbildungsabschluss, Erteilungsort, Erteilungsdatum etc.) vor. Die für die Erteilung von inländischen Ausbildungsabschlüssen bzw. die für die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen zuständigen Stellen teilen dem SRK jeweils die erforderlichen Angaben mit. Die kantonalen Gesundheitsdepartemente sind demgegenüber insbesondere für den Eintrag der Informationen zu den Berufsausübungsbewilligungen und den Adressdaten verantwortlich.

Was tun bei nicht mehr aktuellen Daten?

Haben sich Ihr Name (z.B. aufgrund von Heirat) oder sonstige Daten geändert? Dann teilen Sie uns bitte Ihre aktuellen Daten mittels Mutationsantrag mit. Den Link dazu finden Sie in der Detailansicht zu Ihrer Person.

Sie sind nicht im GesReg oder im NAREG eingetragen und möchten sich eintragen lassen

Wenn Sie eine Gesundheitsfachperson mit einem der oben genannten Abschlüsse sind und die Angaben zu Ihrer Person im GesReg oder im NAREG fehlen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: gesreg@redcross.ch / nareg@redcross.ch

Wie hoch sind die Registrierungsgebühren?

Für die Erfassung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von CHF 130.- erhoben.

Kontakt

Schweizerisches Rotes Kreuz

Registrierung

Werkstrasse 18

3084 Wabern

gesreg@redcross.ch

nareg@redcross.ch